Kundeninformationen und Allgemeine Geschäftsbedingungen der unitedprint.com Luxembourg S.à r.l.

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A. Kundeninformationen

I. Informationen zum Anbieter

unitedprint.com Luxembourg S.à r.l.

Postanschrift : 142, route de Luxembourg, L-7243 BERELDANGE

Geschäftsführer : Wolfgang Lerchl

Handelsregister (RCS) Luxembourg Nr. B 118.863


Kommunikationsdaten:

ServiceCall 0 28 26 14 76

Telefax : 0 28 26 14 77

E-Mail : [email protected]

Internet : infowerk.lu

USt-IdNr. : LU 21459213


II. Informationen zum Widerrufsrecht

Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht:

Widerrufsbelehrung

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.

Die Widerrufsfrist beginnt nach Erhalt der Ware beim Empfänger (oder beim vom Empfänger diesbezüglich ernannten Dritter); falls mehrere Waren zusammen bestellt wurden, nach Erhalt der letzten bestellten Waren beim Empfänger (oder bei einem von dem Empfänger ernannten Dritten); falls die Ware mehrere Teile zählt, nach Erhalt des letzten Teils beim Empfänger (oder beim vom Empfänger diesbezüglich ernannten Dritten); bei wiederkehrender Lieferung gleichartiger Waren auf bestimmte Zeit, nach Erhalt der ersten Teillieferung beim Empfänger (oder beim vom Empfänger diesbezüglich ernannten Dritten).

Die Widerrufsfrist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Der Widerruf ist zu richten an:

unitedprint.com Luxembourg S.à r.l..

142, route de Luxembourg

L-7243 BERELDANGE


Telefaxnummer : 0 28 26 14 77

E-Mail : [email protected]


Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.

Der Verbraucher hat die Ware unverzüglich und in jedem Fall spätestens nach 14 Tagen ab dem Tag, an dem er uns seinen Entschluss mitgeteilt hat, den Vertrag zu widerrufen, an uns oder eine zur Entgegennahme der Waren ermächtigte Person zurückzusenden oder zu übergeben, es sei denn, wir haben zuvor angeboten, die Waren selbst abzuholen. Die Frist ist gewahrt, wenn der Verbraucher die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absendet.

Die von Ihnen bis zur Widerrufserklärung vorgenommenen Zahlungen, inklusive der regelmäßigen Lieferungskosten für die Hinsendung, werden Ihnen mit gleichem Zahlungsmittel innerhalb von 14 Tagen ab Eingang der Widerrufserklärung bei uns erstattet.

Die Rückzahlung kann von uns verweigert werden solange die Ware nicht bei uns eingegangen ist oder der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgeschickt hat, je nachdem welches der frühere Zeitpunkt ist, es sei denn, der Unternehmer hat angeboten, die Waren selbst abzuholen.

Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.

Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung.

Ende der Widerrufsbelehrung


Das Widerrufsrecht gilt nicht für Unternehmer und Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Das Widerrufsrecht ist nach Art. 16 Abs. 1 c) RL 2011/83/EU (Verbraucherrichtlinie) ausgeschlossen, wenn Druckwaren geliefert werden, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.


III. Informationen zum technischen Ablauf des Vertragsschlusses

Der Vertrag zwischen Ihnen und unitedprint.com Luxembourg S.à r.l.. kommt dadurch zustande, dass Sie sich auf dem Portal infowerk.lu Druckerzeugnisse nach Kundenspezifikation auswählen und gestalten bzw. Drucksachen und Druckbedarf auswählen, und die für die Bestellung erforderlichen Angaben machen. Eine Produktbeschreibung können Sie sich über die entsprechende Schaltfläche ansehen und ausdrucken. Auch die Preise sind jeweils individuell für das gewählte Produkt angegeben. Ein unverbindliches Angebot können Sie sich über die entsprechende Schaltfläche ausdrucken. Auf der Ihnen anschließend angezeigten Bestellseite können Sie die dort angegebenen Merkmale und Angaben nochmals sorgfältig prüfen, und die kostenpflichtige Bestellung nach sorgfältiger Prüfung sämtlicher Angaben durch Anklicken der Schaltfläche "Kaufen" verbindlich absenden. Bis zum Anklicken der Schaltfläche „Kaufen“ besteht jederzeit die Möglichkeit, den Bestellvorgang durch Schließen des Fensters zu beenden.

Der Eingang der Bestellung wird Ihnen unmittelbar nach dem Eingang der Bestellung per E-Mail bestätigt. Der verbindliche Vertragsschluss erfolgt gegebenenfalls mit Annahme der Bestellung durch uns und Versand einer Bestätigung per E-Mail.


IV. Informationen zum Vertrag

Vertragssprache ist ausschließlich deutsch. Die unitedprint.com Luxembourg S.à r.l.. liefert ausschließlich innerhalb des Großherzogtums Luxemburg. Einzelheiten zu den vertraglichen Pflichten und zur Gewährleistung sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der unitedprint.com Luxembourg S.à r.l.. geregelt.


V. Technischer Ablauf des Vertragsschlusses

Der Vertrag zwischen Ihnen und unitedprint.com Luxembourg S.à r.l.. kommt dadurch zustande, dass Sie sich auf dem Portal infowerk.lu Druckerzeugnisse nach Kundenspezifikation auswählen und gestalten bzw. Drucksachen und Druckbedarf auswählen, und die für die Bestellung erforderlichen Angaben machen.

Auf der Ihnen anschließend angezeigten Bestellseite können Sie die dort angegebenen Merkmale und Angaben nochmals sorgfältig prüfen, und die kostenpflichtige Bestellung nach sorgfältiger Prüfung sämtlicher Angaben durch Anklicken der Schaltfläche "Kaufen" verbindlich absenden.

Bis zum Anklicken der Schaltfläche „Kaufen“ besteht jederzeit die Möglichkeit, den Bestellvorgang durch Schließen des Fensters zu beenden. Vor dem Anklicken der Schaltfläche „Kaufen“ ist die Bestätigung der vorliegenden Kundeninformationen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen der unitedprint.com Luxembourg S.à r.l.. durch Anklicken des Bestätigungsfeldes erforderlich. Die vorliegenden Kundeninformationen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen der unitedprint.com Luxembourg S.à r.l.. können Sie vor dem Anklicken der Schaltfläche „Kaufen“ abspeichern.

Die Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Lieferung können Sie anschließend durch Wahl der Zahlungsart und Versandart bestimmen. Wenn Sie sich für das Lastschriftverfahren, hier insbesondere für das Abbuchungsverfahren entscheiden, müssen Sie sich die Seite Bankabbuchungsauftrag ausdrucken und uns ausgefüllt und unterschrieben im Original zusenden. Der Versand der Ware erfolgt erst dann, wenn uns das vollständig ausgefüllte Formular mit Ihrer Unterschrift im Original vorliegt.

Der Eingang Ihrer Bestellung wird Ihnen unverzüglich nach dem Eingang der Bestellung per E-Mail bestätigt. Der verbindliche Vertragsschluss erfolgt gegebenenfalls mit Annahme der Bestellung durch uns und Versand einer Bestätigung per E-Mail.

Wir speichern zum Zwecke der Vertragsabwicklung Ihre Bestelldaten und Personendaten. Informationen über alle Umstände im Zusammenhang mit dem Zustandekommen des Vertrages und seiner Durchführung, über Ihre von uns gespeicherten Bestelldaten und die vorliegenden Kundeninformationen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen der unitedprint.com Luxembourg S.à r.l.. erhalten Sie mit der Auftragsbestätigung noch einmal per E-Mail. Sie können sich diese E-Mail auf Ihrem Computer abspeichern um die Daten jederzeit zugänglich zu haben. Ihre Bestelldaten und Ihre Personendaten können Sie überdies in unserem Kundenbereich jederzeit einsehen. Eine darüber hinaus gehende Speicherung des Vertragstextes erfolgt nicht.


VI. Informationen zu Ihren Daten

Wir verwenden die von Ihnen zum Zwecke der Bestellung der Waren angegebenen persönlichen Daten (wie z.B. Name, Anschrift, Zahlungsdaten) ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrages.

Nach Ihrer Bestellung erfolgt die weitere Auftragsabwicklung über unsere Muttergesellschaft, die unitedprint.com SE, Friedrich-List-Straße 3, D-01445 Radebeul, an welche wir daher Ihre im Rahmen der Bestellung gemachten Angaben weiterleiten.

Wir lassen unsere Waren mit dem Deutschen Paket Dienst (DPD), DB Schenker und DHL liefern. Der betreffende Zustelldienst erhält Kenntnis von Ihren Daten, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist.

Kundenkonto

Wenn Sie ein Kundenkonto eröffnen, willigen Sie damit ein, dass Ihre Bestandsdaten wie Name, Adresse, EMailadresse, und Bankverbindung sowie Ihre Nutzungsdaten (Benutzername, Passwort) gespeichert werden.

Newsletter

Mit der Anmeldung zum Newsletter werden Ihr Vorname, Ihr Nachname und Ihre E-Mail-Adresse mit Ihrer Einwilligung für eigene Werbezwecke genutzt. Der Versand des Newsletters erfolgt ausschließlich durch uns. Die Einwilligung zum Empfang eines Newsletters per E-Mail ist jederzeit widerrufbar. In jedem Newsletter finden Sie dazu einen Link, mit dem Sie Ihre Einwilligung widerrufen können.

Ihre Rechte, Auskunft

Sollten Sie mit der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden oder diese unrichtig geworden sein, werden wir auf eine entsprechende Weisung hin die Löschung oder Sperrung Ihrer Daten veranlassen oder die notwendigen Korrekturen vornehmen (soweit dies nach dem geltendem Recht möglich ist). Auf Wunsch erhalten Sie unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die wir über Sie gespeichert haben.

Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten wenden Sie sich bitte an: [email protected].


VII. Speicherung

Sie können die vorliegenden Kundeninformationen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Infowerk dauerhaft abspeichern und die Datei jederzeit offline ansehen. Zum Öffnen der Datei benötigen Sie nur ein Programm, welches Textdateien wiedergeben kann.


B. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Art.1 Allgemeines

(1) Die Firma Infowerk, 142, route de Luxembourg, L-7243 BERELDANGE Luxembourg (nachfolgend Infowerk genannt) bietet über das Internetportal infowerk.lu Druckerzeugnisse nach Kundenspezifikation, Drucksachen und Druckbedarf für Verbraucher, Unternehmer und juristische Personen des öffentlichen Rechts an.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden allen Bestellungen, welche über das Internetportal infowerk.lu abgeschlossen werden, zu Grunde gelegt. Sie gelten im Geschäftsverkehr mit Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts auch für alle künftigen Vertragsverhältnisse, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Infowerk ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Auch wenn Infowerk auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.


Art.2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist oder sind

1. „Druckerzeugnisse nach Kundenspezifikation“ solche Druckereierzeugnisse, bei denen der Besteller selbst mit Hilfe der ihm auf dem Internet-Portal infowerk.lu gebotenen Gestaltungsmöglichkeiten die Gestaltung bestimmt, wie z. B. Visitenkarten, Flyer, Postkarten und Poster;

2. „Drucksachen“ solche bedruckten Sachen, bei denen der Besteller eine ihm angebotene Gestaltung bestellt;

3. „Druckbedarf“ solche Waren und Gegenstände, die für den Druck erforderlich sein können, wie z. B. Papier, Farben, und Lacke;

4. „Verbraucher“, jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, das weder ihrer gewerblichen noch ihrer geschäftlichen, handwerklichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann;

5. „Unternehmer“, jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt; eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen;

6. „Juristische Person des öffentlichen Rechts“ jede Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts;

7. „Leistung“, alle Arten der Leistung, insbesondere Dienst- und Werkleistungen, sowie Lieferungen und Werklieferungen;

8. „infowerk.lu“, die Gesamtheit der Internetseiten, über welche Infowerk seine Leistungen anbietet, insbesondere die unter infowerk.lu zugänglich gemachten Internetseiten;

9. „Registrierung“ die Anmeldung zur nicht zeitlich beschränkten Nutzung von infowerk.lu durch Einrichtung eines Accounts;

10. „Gast Login“ die Anmeldung zur zeitlich auf die Laufzeit einer Bestellung begrenzten Nutzung von infowerk.lu ohne Einrichtung eines Accounts;

11. „Passwort“ eine durch den Kunden festzulegende Kombination aus Zahlen und/oder Buchstaben, welche nach erfolgter Registrierung oder einem Gast Login in Kombination mit der E-Mail-Adresse Bestellung von Leistungen über infowerk.lu ermöglicht;

12. „Account“ das Nutzerkonto des Kunden, zu welchem der Kunde durch Eingabe der E-Mail-Adresse und des Passworts Zugang erhält;

13. „Screenproof“ die digitale Druckvorschau der für den Auflagendruck umgewandelten druckfreien Daten und damit eine farbnahe Simulation des späteren Druckergebnisses;

14. „Paperproof“ ein nach den Qualitätsstandards gemäß DIN ISO 12647 erstellter digitaler Ausdruck der für den Auflagendruck umgewandelten druckreifen Daten;

15. „Arbeitstage“, Montag bis Freitag außer gesetzliche Feiertage;

16. „übliche Geschäftszeiten“, Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr.


Art.3 Registrierung und Gast Login

(1) Die Inanspruchnahme der Leistungen von Infowerk setzt eine Registrierung oder einen Gast Login auf infowerk.lu voraus. Die Registrierung erfolgt durch Eingabe der erforderlichen Daten in ein dafür vorgesehenes Onlineformular. Die Registrierung ist mit dem Klick des Buttons „Registrierung abschließen“ abgeschlossen. Mit Abschluss der Registrierung erstellt der Kunde einen dauerhaften Account. Mit dem Gast Login kann der Kunde Leistungen von Infowerk empfangen, ohne sich dauerhaft zu registrieren. Für den Gast Login gibt der Kunde eine Email-Adresse ein, die für die gesamte Laufzeit seiner Bestellung gültig ist. Bei nachfolgenden Anmeldungen per Gast Login müssen die Daten des Kunden erneut eingegeben werden.

(2) Infowerk ist berechtigt, eine Registrierung oder einen Gast Login ohne Angabe von Gründen abzulehnen.


Art.4 Kommunikation mit dem Kunden

(1) Die Kommunikation zwischen Infowerk und dem Kunden erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Der Kunde trägt daher in besonderer Form Sorge dafür, dass der Empfang von E-Mails gewährleistet ist. Insbesondere hat der Kunde spätestens bei der Erteilung des Auftrages seine zutreffende E-Mail-Adresse anzugeben und den Eingang von E-mails unter dieser E-Mail-Adresse zu überwachen. Jede Änderung dieser E-Mail-Adresse hat der Kunde Infowerk unverzüglich mitzuteilen. Er darf an seinem E-Mail-Programm bzw. seinem E-Mail-Postfach keine Einstellungen vornehmen, die den Empfang von E-Mails vereiteln oder die dazu führen, dass die E-Mails nicht von ihm zur Kenntnis genommen werden, z.B. weil sie in einen Spam-Ordner verschoben werden. Der Eingang von E-mails in dem angegebenen E-Mail-Postfach der E-Mail-Adresse ist dem Kunden zuzurechnen.

(2) Die Kommunikation in Textform, auf schriftlichem, mündlichem oder fernmündlichem Weg ist unbeschadet dessen möglich.


Art.5 Vertragsschluss

(1) Zur Bestellung wählt der Kunde zunächst ein individuelles Produkt aus, bestimmt bei Druckerzeugnissen nach Kundenspezifikation mit Hilfe der ihm auf dem Internet-Portal infowerk.lu gebotenen Gestaltungsmöglichkeiten die Gestaltung, füllt die sodann erscheinenden Onlineformulare aus, prüft auf der abschließenden Übersichtsseite die Richtigkeit seiner Angaben und schließt den Bestellvorgang sodann mit der Betätigung des Buttons „Kaufen“ ab. Mit dem Abschluss der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab.

(2) Der Kunde ist an das Angebot bis zum Ablauf des zweiten auf den Tag des Angebots folgenden Werktages gebunden. Ist die Bestellung erfolgreich versendet worden, so erhält der Kunde eine E-Mail, in welcher der Eingang der Bestellung bei Infowerk bestätigt wird und dem Kunden alle notwendigen Informationen zur Bestellung sowie zum Produkt mitgeteilt werden. Diese Bestätigungsmail stellt noch keine Annahme des Auftrags des Kunden dar. Ein Vertragsabschluss und damit eine vertragliche Bindung über die einzelnen Leistungen kommt jedoch dann zustande, wenn Infowerk das Angebot ausdrücklich durch eine Auftragsbestätigung annimmt.

(3) Der Kunde kann die Bestellung jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters abbrechen. Die vor Abschluss der Bestellung erscheinende Übersichtsseite ermöglicht es dem Kunden, seine Angaben nochmals auf Eingabefehler hin zu prüfen und im Falle des Vorliegens eines Eingabefehlers diesen nach Betätigung des „Bestellung ändern“-Buttons zu korrigieren.

(4) Für den Vertragsschluss steht ausschließlich Deutsch als Sprache zur Verfügung. Der Auftrag wird von Infowerk gespeichert, dem Kunden mit der Bestätigungsmail zugesendet und kann dem Kunden im Falle des Verlusts der Unterlagen auf schriftliche Anforderung des Kunden in Abschrift gegen Erstattung der entstehenden Aufwendungen übersendet oder per E-Mail übermittelt werden.


Art.6 Informationen zum Widerrufsrecht

(1) Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht:

Widerrufsbelehrung

Der Verbraucher kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.

Die Widerrufsfrist beginnt nach Erhalt der Ware beim Verbraucher (oder beim vom Verbraucher diesbezüglich ernannten Dritter); falls mehrere Waren zusammen bestellt wurden, nach Erhalt der letzten bestellten Waren beim Verbraucher (oder bei einem von dem Verbraucher ernannten Dritten); falls die Ware mehrere Teile zählt, nach Erhalt des letzten Teils beim Verbraucher (oder beim vom Verbraucher diesbezüglich ernannten Dritten); bei wiederkehrender Lieferung gleichartiger Waren auf bestimmte Zeit, nach Erhalt der ersten Teillieferung beim Verbraucher (oder beim vom Verbraucher diesbezüglich ernannten Dritten).

Die Widerrufsfrist beginnt für den Verbraucher mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Der Widerruf ist zu richten an:

unitedprint.com Luxembourg S.à r.l..

142, route de Luxembourg

L-7243 BERELDANGE Luxembourg

Telefaxnummer :0 28 26 14 77

E-Mail : [email protected]

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.

Die von dem Verbraucher bis zur Widerrufserklärung vorgenommenen Zahlungen, inklusive der regelmäßigen Lieferungskosten für die Hinsendung, werden dem Verbraucher mit gleichem Zahlungsmittel innerhalb von 14 Tagen ab Eingang der Widerrufserklärung bei uns erstattet

Die Rückzahlung kann von uns verweigert werden solange die Ware nicht bei uns eingegangen ist oder der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgeschickt hat, je nachdem welches der frühere Zeitpunkt ist, es sei denn, der Unternehmer hat angeboten, die Waren selbst abzuholen.

Kann der Verbraucher uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, muss der Verbraucher uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen muss der Verbraucher Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.

Der Verbraucher hat die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Verbraucher mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

Das Widerrufsrecht gilt nicht für Unternehmer und Körperschaften des öffentlichen Rechts.

(2) Das Widerrufsrecht ist nach Art. L222-9 (7) c) Code de la Consommation iVm Art. 16 Abs. 1 c) RL 2011/83/EU (Verbraucherrichtlinie) ausgeschlossen, wenn Druckwaren geliefert werden, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.


Art.7 Leistungen von Infowerk

(1) Der Inhalt der von Infowerk geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den Angaben auf den Internetseiten von Infowerk insbesondere der Übersichtsseite vor Abschluss der Bestellung, der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls vereinbarten Vertragsänderungen und - ergänzungen. Eine Änderung der bestätigten Bestellung kann nur durch den Abschluss eines Änderungsvertrages erfolgen. Ein Änderungswunsch des Kunden ist ein Angebot an Infowerk zum Abschluss eines Änderungsvertrages. Infowerk ist nicht verpflichtet, das Angebot des Kunden anzunehmen.

(2) Die Herstellung der für den Offsetdruck beauftragten Druckereierzeugnissen und Drucksachen erfolgt vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelfall nach der Euro-Scale ISO 12647 festgelegten Standardisierung für den Offsetdruck mit Prozessfarben. Folgende Toleranzen werden vereinbart: Für den Verschnitt 1 mm, für das Falzen 1 mm und für das Heften 1 mm.

(3) Es können geringfügige Farb- und Materialabweichungen auftreten. Dies gilt auch für Farb- und Materialabweichungen zu früheren Aufträgen. Solche Abweichungen, die nicht zu einer Abweichung von der Produktbeschreibung führen und innerhalb der vereinbarten Qualitätsstandards, Toleranzen und Farbabweichungen liegen, können sich unter anderem aufgrund Lieferantenwechsel, Materialumstellung oder Änderungen im Produktionsverfahren ergeben und können nicht unter Geltendmachung einer Abweichung von früheren Aufträgen des Kunden beanstandet werden.

(5) Nicht zu den Leistungspflichten von Infowerk gehört die Übermittlung der zur Erfüllung des Auftrages erforderlichen Druckdaten. Hierbei handelt es sich, soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, um eine Mitwirkungspflicht des Kunden.

(6) Für Druckbedarf gibt es zu jedem Produkt eine detaillierte Beschreibung der Produkteigenschaften und der Beschaffenheit des Produkts nebst Verarbeitungs- und gegebenenfalls Sicherheitshinweisen. Der Inhalt der jeweiligen Produktbeschreibung gehört damit im Falle des Kaufs des Produkts zum Vertragsinhalt. Die Produktbeschreibungen können sowohl in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Angebot des Produkts auf den Internetseiten von Infowerk als auch aus dem Warenkorb heraus aufgerufen werden. Die Produktbeschreibungen sind auf den Internetseiten von Infowerk auch als einfach auszudruckende PDF-Datei verfügbar. Die Produktbeschreibungen enthalten auch Angaben zu den vereinbarten branchenüblichen Toleranzen. Diese betreffen insbesondere beim Papier die Menge, das Gewicht, die Maße und den Zuschnitt. Hinsichtlich möglicher Farbtoleranzen gelten die in der jeweiligen Produktbeschreibung festgelegten Messbedingungen und Messwerte.

(7) Insbesondere Farben und Lacke sind in der Regel nur begrenzt haltbar. Die Farben und Lacke sind so beschaffen, dass sie für die Mehrzahl der regelmäßig vorkommenden Druckarbeiten geeignet sind. Will ein Kunde sie für besondere Arbeiten auf nicht alltäglichen Bedruckstoffen oder für eine selten vorkommende Beanspruchung verwenden, so ist dringend zu raten, dass er sich durch Vorversuche, am sichersten durch eine kleine Vorauflage überzeugt, ob sie dafür geeignet sind und genügen. Weitere Einzelheiten folgen aus der jeweiligen Produktbeschreibung.


Art.8 Druckdaten

(1) Infowerk führt alle Druckaufträge ausschließlich auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Druckdaten aus. Diese Daten sind ausschließlich in den Formaten und mit den Spezifikationen zu übermitteln, die in den Kundeninformationen, insbesondere unter der Schaltfläche „Druckdaten“, genannt sind. Bei abweichenden Datenformaten oder anderen Spezifikationen ist ein fehlerfreier Druck nicht gewährleistet. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass er Kopien der Druckdaten vorrätig hält, da die Druckdaten nach Fertigstellung der Druckerzeugnisse von Infowerk gelöscht werden.

(2) In inhaltlicher Hinsicht verpflichtet sich der Kunde es zu unterlassen, pornografische, rechts- oder linksextremistische, rassistische, diskriminierende, jugendgefährdende, gewaltverherrlichende oder die öffentliche Ordnung des Großherzogtums Luxemburg verletzende Inhalte an Infowerk zu übersenden. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung, so ist Infowerk zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Weitere Rechte und Ansprüche bleiben unberührt.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Druckdaten vor Übermittlung an Infowerk sorgfältig darauf hin zu prüfen, ob diese den vorstehenden Anforderungen entsprechen. Soweit Infowerk von anderen Kunden, sonstigen Dritten oder von staatlichen Stellen in Anspruch genommen wird wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch Rechtswidrigkeit des von Kunden gelieferten und / oder nach seinen Informationen für ihn von Infowerk erstellten Datenmaterials, verpflichtet sich der Kunde, Infowerk von allen Ansprüchen aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter - gleich aus welchem Rechtsgrund und egal worauf gerichtet - freizustellen und diejenigen angemessenen Kosten zu tragen, die Infowerk durch die Inanspruchnahme wegen und / oder durch die Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstandenen sind. Dies gilt insbesondere für die Verletzung von Urheber-, Marken-, Wettbewerbsrechten oder sonstigen Kennzeichen / Schutzrechten Dritter und umfasst insbesondere die angemessenen Rechtsverteidigungskosten (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe) von Infowerk. Die Freistellung wirkt auch - als Vertrag zugunsten Dritter - für die im Rahmen der Vertragsabwicklung eingeschalteten Erfüllungsgehilfen von Infowerk. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von Infowerk bleiben unberührt. Dem Kunden steht das Recht zu, nachzuweisen, dass Infowerk tatsächlich keine oder nur geringere Kosten entstanden sind. Die vorstehenden Pflichten des Kunden gelten nicht, soweit der Kunde die betreffende Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.


Art.9 Prüfung der Druckdaten durch Infowerk

(1) Infowerk ist nur in dem Umfang zur Prüfung der Druckdaten verpflichtet, welcher sich aus den Angaben von Infowerk im Rahmen des Bestellvorgangs ergibt (sog. „Datencheck“). Hat Infowerk die Fehlerhaftigkeit der Druckdaten festgestellt, wird Infowerk dies dem Kunden mitteilen. Der Kunde ist dann verpflichtet, die Daten von Infowerk im Hinblick auf die Druckfähigkeit bearbeiten zu lassen, fehlerfreie Druckdaten zu liefern oder die fehlerhaften Daten drucken zu lassen.

(2) Eine weitere Überprüfung der Druckdaten durch Infowerk erfolgt nicht. Die Gefahr etwaiger Fehler der Druckerzeugnisse infolge fehlerhafter Druckdaten trägt insoweit allein der Kunde.

(3) Zu einer Prüfung der Inhalte hinsichtlich eines Verstoßes gegen das Verbot aus Artikel 8 Absatz (2) ist Infowerk berechtigt, aber nicht verpflichtet.


Art.10 Konvertierung, Farbmodus bei Verwendung eigener Druckdaten, Farbmodus bei Verwendung von freedesign-Druckdaten

(1) Eine Konvertierung von Druckdaten aus einem anderen als den vereinbarten Formaten wird von Infowerk nicht geschuldet. Vereinbaren die Parteien im Einzelfall gleichwohl eine solche Konvertierung, so erfolgt die Konvertierung auf eigene Gefahr des Kunden. Konvertierungen haftet das allgemeine Risiko an, dass Daten infolge des Konvertierungsvorgangs verloren gehen oder anders als im Ausgangsformat dargestellt werden.

(2) Bei der Verwendung eigener Druckdaten erfolgt die Verarbeitung von Druckdaten in einem anderen als dem angegebenen CMYK-Farbmodus auf eigene Gefahr des Kunden. Insbesondere kommt es bei der Verarbeitung von RGB-Daten oder ICC-Farbprofilen naturgemäß zu Farbabweichungen vom Original.

(3) Bei der Verwendung von Druckdaten, welche mit dem Onlineprogramm freedesign erstellt worden sind, erfolgt die Verarbeitung von Druckdaten in einem anderen als dem angegebenen RGB-Farbmodus auf eigene Gefahr des Kunden. Insbesondere kommt es bei der Verarbeitung von CMYK-Daten oder ICC-Farbprofilen naturgemäß zu Farbabweichungen vom Original.


Art.11 Proofs

(1) Der Kunde kann gegen besondere Vergütung die Erstellung von Paperproofs und Screenproofs (Proofs) verlangen. Das Druckbild eines Paperproofs, der im Digitaldruck gefertigt wird, enthält bedingt durch die unterschiedliche Drucktechnik im Druckbild geringfügige Abweichungen gegenüber dem im Offsetdruck zu fertigenden Druckerzeugnis. Dies gilt bedingt durch die Bildschirmanzeige erst recht für Screenproofs. Dennoch ist Infowerk bemüht, die Proofs möglichst nah am Original herzustellen.

(2) Der Kunde hat zur Meidung von Lieferverzögerungen im Falle des Fehlens von Beanstandungen nach Lieferung des Proofs unverzüglich den Druck freizugeben. Mit Freigabe bestätigt der Kunde die Druckdaten in der durch den Proof verkörperten Form nach Maßgabe der vereinbarten Qualitätsstandards, Toleranzen und Farbabweichungen.

(3) Falls der Kunde den Proof ablehnt, muss er Infowerk überarbeitete Druckdaten senden (Mitwirkungshandlung des Kunden). In diesem Fall beginnt die ursprünglich vom Kunden gewählte Leistungszeit mit Eingang der überarbeiteten Daten neu.

(4) Geringfügige Abweichungen, die nicht zu einer Abweichung von der Produktbeschreibung führen und innerhalb der vereinbarten Qualitätsstandards, Toleranzen und Farbabweichungen liegen, können sich aufgrund Lieferantenwechsel, Materialumstellung oder Änderungen im Produktionsverfahren ergeben und können nicht unter Geltendmachung einer Abweichung von Paperproofs, Screenproofs oder früheren Aufträgen des Kunden beanstandet werden.


Art.12 Preise und Versandkosten

(1) Die Preise der von Infowerk geschuldeten Leistungen ergeben sich aus den Angaben auf den Internetseiten von Infowerk und der Übersichtsseite vor Abschluss der Bestellung sowie der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls vereinbarten Vertragsänderungen und - ergänzungen, hilfsweise aus den im Zeitpunkt der Vereinbarung der jeweiligen Leistungserbringung geltenden aktuellen Preisliste.

(2) Die angegebenen Preise beinhalten Verpackung, den einmaligen Versand zum Kunden (Grossherzogtum Luxemburg) und die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit sich aus der Übersichtsseite vor Abschluss der Bestellung sowie der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls vereinbarten Vertragsänderungen und -ergänzungen nichts anderes ergibt. Bei gratis-Produkten sind die Versandkosten vom Kunden zu tragen.

(3) Infowerk liefert nur innerhalb Luxemburgs.


Art.13 Rechnungsstellung und Zahlung

(1) Infowerk versendet Rechnungen ausschließlich per E-Mail. Eine Rechnung in Papierform ist nicht geschuldet.

(2) Ist Zahlung im Voraus vereinbart, so hat die Zahlung spätestens sieben Tage nach Zugang der Auftragsbestätigung zu erfolgen. Soweit im Zuge der Leistungserbringung durch Infowerk Zusatzleistungen erbracht werden und diese nicht ebenfalls im Voraus zu vergüten sind, erfolgt die Zahlung durch Überweisung auf Rechnung.

(3) Rechnungen sind nach Rechnungsstellung ohne Abzug innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.

(4) Infowerk ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Infowerk berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Abweichende Leistungszweckvermerke werden nur bei Verbrauchern berücksichtigt.

(5) Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn der Betrag dem Konto von Infowerk gutgeschrieben ist.

(6) Im Falle von Rücklastschriften, hat der Kunde die der Infowerk von der ausführenden Bank in Rechnung gestellten Kosten zu erstatten, es sei denn, der Kunde hat dies nicht zu vertreten.

(7) Bei Zahlungsverzug wird je berechtigter Mahnung eine pauschale Mahngebühr von 5,00 € fällig.


Art.14 Leistungszeit und Verzug

(1) Leistungszeiten werden ausschließlich in Arbeitstagen gerechnet. Die Lieferfrist beginnt nach Maßgabe der angegebenen relevanten spätesten Eingangszeit für den jeweiligen Arbeitstag. Falls Infowerk bei der Bearbeitung einer Bestellung feststellt, dass die Bestellung nicht zu der angegebenen Zeit geliefert werden kann, wird der Kunde hierüber unbeschadet weiterer Ansprüche gesondert per Email informiert. Sofern der Kunde ein Fixgeschäft abschließen möchte, bei dem der Vertrag mit der rechtzeitigen Leistung stehen und fallen soll, ist dies gesondert spätestens mit der Bestellung im Rahmen des für besondere Hinweise zur Verfügung stehenden Eingabefeldes „Bemerkungen“ mitzuteilen.

(2) Ist der Kunde Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, so gelten die folgenden Regelungen:

a) wurde eine Versendung des Produkts vereinbart, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten;

b) hat InfowerkLeistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die Infowerk die Leistung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Betriebsstörung jeglicher Art, Schwierigkeit in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerung, Streik, rechtmäßige Aussperrung, behördliche Anordnungen oder ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten -, und die Infowerk nicht zu vertreten hat, haftet Infowerk nicht; sofern die Behinderung und das Hindernis von vorübergehender Dauer ist, ist Infowerk berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben; bei Hindernissen von nicht nur vorübergehender Dauer ist Infowerk berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; wenn die Behinderung länger als zwei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Die Einhaltung der Leistungszeit durch Infowerk setzt die rechtzeitige, vollständige und ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden einschließlich der Übermittlung der druckfähigen Druckdaten und Druckfreigabe durch den Kunden sowie den Zahlungseingang bzw. bei der Kreditkartenzahlung die Genehmigung der Zahlung durch die Kreditkartengesellschaft voraus, es sei denn, es ist ausnahmsweise Zahlung auf Rechnung vereinbart.

(4) Kommt Infowerk in Verzug, kann der Kunde, sofern nicht ein Fixgeschäft vereinbart ist, als Verzugsschaden lediglich eine Entschädigung in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens verlangen.


Art.15 Lieferung und Gefahrübergang

(1) Ist der Kunde Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts gelten die folgenden Regelungen:

a) Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an die Transportperson (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Versendungskosten trägt und auch dann, wenn die Beförderung durch eigene Mitarbeiter geschieht. Verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr von dem Tag auf den Kunden über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und Infowerk dies dem Kunden angezeigt hat.

b) Auf Wunsch des Kunden, der dies gesondert spätestens mit der Bestellung mitzuteilen ist, wird die Sendung auf seine Kosten durch Infowerk gegen versicherbare Schäden versichert.

c) Kommt die Lieferung als unzustellbar zurück, so ist Infowerk zu einer Verwahrung für den Kunden nicht verpflichtet, es sei denn, der Kunde hat das Zustellungshindernis nicht zu vertreten. Infowerk ist berechtigt die Lieferung nach Prüfung der Ordnungsgemäßheit des Versands, Benachrichtigung des Kunden und Ablauf einer angemessenen Frist zur Abholung zu vernichten oder anderweitig zu verwerten. Der Vergütungsanspruch durch Infowerk bleibt davon unberührt, sofern nicht die Lieferung anderweitig verwertet werden kann. Die vorübergehende Verwahrung erfolgt auf Gefahr des Kunden.

d) Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde. Bei der Lagerung durch Infowerk betragen die Lagerkosten 0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro angelaufener Woche, mindestens jedoch nach ortsüblicher Höhe 3,00 € / m2 je Kalendermonat. Die Geltendmachung und der Nachweis höherer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.

(2) Ist der Kunde Verbraucher, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist und wenn die Sache bei Auswahl der Option „Abstellgenehmigung“ am vereinbarten Ort abgestellt worden ist.

(3) Wurde die Abholung der Ware durch den Kunden bei Infowerk vereinbart, so stellt Infowerk die Ware an der vereinbarten Adresse zur Abholung bereit und zeigt dem Kunden die Abholbereitschaft an. Die Ware ist innerhalb einer Woche ab Anzeige vom Kunden abzuholen. Gerät der Kunde mit der Abholung in Verzug, ist Infowerk berechtigt dem Kunden eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf dem Kunden die Ware auf dessen Kosten zu übersenden. Infowerk wird den Kunden im Rahmen der Nachfristsetzung auf die Rechtsfolge des Fristablaufs hinweisen. Weitergehende Ansprüche von Infowerk, z.B. auf Erstattung von Lagerkosten, bleiben davon unberührt.

(4) Infowerk ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellen Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, Infowerk erklärt sich zur Übernahme des Mehraufwands oder vorbenannter zusätzlicher Kosten bereit). Ist der Kunde Verbraucher gilt vorstehender Satz 1 mit der Maßgabe, dass Infowerk vollständig die zusätzlich entstehenden Kosten (z.B. Versandkosten) übernimmt.


Art.16 Eigentumsvorbehalt

(1) Ist der Kunde Verbraucher, so behält sich Infowerk das Eigentum an den gelieferten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung der aus dem betreffenden Vertrag bestehenden Forderungen vor.

(2) Ist der Kunde Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, so gelten die nachfolgenden Regelungen.

a) Gelieferte Ware bleibt Eigentum von Infowerk. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für Infowerk als Hersteller, jedoch ohne dass daraus eine Vergütungspflicht für Infowerk entsteht. Erlischt das Eigentum von Infowerk durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum von Infowerk an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf Infowerk übergeht. Der Kunde verwahrt das Eigentum von Infowerk unentgeltlich.

b) Ware, an der Infowerk Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Zum ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gehören solche Maßnahmen nicht, die gegen andere Rechte von Infowerk verstoßen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang Infowerk ab. Infowerk verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann Infowerk verlangen, dass der Kunde Infowerk unverzüglich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen auf seine Kosten aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

c) Infowerk ermächtigt den Kunden widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

d) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum von Infowerk hinweisen und Infowerk unverzüglich benachrichtigen, damit Infowerk die eigenen Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Infowerk die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

e) Infowerk verpflichtet sich, die Infowerk zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert der gesamten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen im Nennwert um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Infowerk.

f) Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug des Kunden, ist Infowerk berechtigt, die Herausgabe der Sache zu verlangen. Damit endet das vorläufige Recht des Kunden zum Behaltendürfen. Eine Kündigung oder ein Rücktritt vom Vertrag sind damit im Zweifel nicht verbunden.


Art.17 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung

(1) Der Kunde ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung wegen Ansprüchen, die nicht im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Bei Unternehmen und Körperschaft des öffentlichen Rechts gilt dies auch bei Ansprüchen, die im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen.

(2) Der Kunde darf Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Infowerk an Dritte abtreten.


Art.18 Gewährleistung

(1) Sachmängelansprüche sind insoweit ausgeschlossen, als der Fehler auf der Übersendung fehlerhafter, unvollständiger oder sonst unkorrekter Druckdaten durch den Kunden beruht.

(2) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % der bestellten Ware sind hinzunehmen. Hierzu zählen auch Makulatur, Anlaufbögen, Einrichtexemplare weiterverarbeitender Maschinen, produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen die nicht aussortiert werden.

(3) Ist der Kunde Verbraucher, so gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Schadensersatzansprüche sonstiger Kunden wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn der Kunde diese nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware bei Infowerk anzeigt. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Die Mängelanzeige kann schriftlich, per E-Mail oder Telefax zu erfolgen.

(4) Ist der Kunde Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, so gelten darüber hinaus die folgenden Regelungen:

a) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Insbesondere gelten bei Drucksachen und Druckbedarf die in den Produktbeschreibungen ausgewiesenen branchenüblichen Toleranzen

b) Die Pflicht des Kunden zur unverzüglichen Untersuchung und Rüge bleibt unberührt.

c) Infowerk ist im Rahmen der Nacherfüllung berechtigt, Drucksachen und Druckbedarf nach eigener Entscheidung nachzubessern oder neu zu liefern.


Art.19 Haftung

(1) Infowerk leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:

a) Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt.

b) Bei grober Fahrlässigkeit haftet Infowerk gegenüber Unternehmern und Körperschaften des öffentlichen Rechts in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens. Gegenüber Verbrauchern haftet Infowerk unbeschränkt.

c) Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist gegenüber Unternehmern und Körperschaften des öffentlichen Rechts ausgeschlossen. Bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), haftet Infowerk jedoch in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens. Gegenüber Verbrauchern haftet Infowerk unbeschränkt.

d) Befindet sich Infowerk mit seiner Leistung in Verzug, so haftet Infowerk wegen dieser Leistung unbeschränkt, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre.

(2) Soweit die Haftung von Infowerk ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Infowerk.

(3) Für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen.

(4) Für Schäden, die aus einer vorschriftswidrigen Verwendung von Druckerzeugnissen nach Kundenspezifikation, Drucksachen und/oder Druckbedarf resultieren, haftet Infowerk nicht.


Art.20 Verjährung

(1) Ist der Kunde Verbraucher, so richtet sich die Verjährung seiner Ansprüche nach dem Gesetz. Ist der Kunde hingegen Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, so richtet sich die Verjährung seiner Ansprüche nach den folgenden Absätzen.

(2) Die Verjährungsfrist beträgt

a) für Ansprüche auf Rückzahlung der Vergütung aus Rücktritt oder Minderung ein Jahr, jedoch nicht weniger als drei Monate ab Abgabe der wirksamen Rücktritts- oder Minderungserklärung;

b) bei anderen Ansprüchen aus Sachmängeln ein Jahr;

c) bei Ansprüchen aus Rechtsmängeln zwei Jahre, wenn der Rechtsmangel nicht in einem Ausschließlichkeitsrecht eines Dritten liegt, auf Grund dessen der Dritte Herausgabe oder Vernichtung der dem Kunden überlassenen Gegenstände verlangen kann;

d) bei anderen Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zwei Jahre.

(3) Die Verjährung beginnt vorbehaltlich einer abweichenden einzelvertraglichen Regelung in den Fällen von Absatz (2) lit. a) bis c) nach den gesetzlichen Vorschriften des anzuwendenden Gewährleistungsrechts, im Falle des lit. d) ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.

(4) Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie und Arglist gelten jedoch stets die gesetzlichen Verjährungsfristen.


Art.21 Pauschalierte Ansprüche gegen den Kunden

(1) Die Parteien vereinbaren für folgende Fälle eine pauschalierte Entschädigungs-, Schadensersatz- bzw. Vergütungszahlung (pauschalierter Anspruch):

a) Infowerk kündigt dem Kunden nach Fristsetzung wegen unterlassener Mitwirkungshandlung des Kunden, insbesondere fehlender Zusendung von fehlerfreien Daten;

b) Infowerk tritt nach Fristsetzung wegen Zahlungsverzuges des Kunden vom Vertrag zurück;

c) Infowerk kündigt dem Kunden fristlos aufgrund eines schuldhaften Verstoßes gegen Artikel 9 Absatz (2);

d) Infowerk kündigt dem Kunden aus einem anderen, vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund;

e) der Kunde kündigt den Vertrag, ohne durch ein von Infowerk zu vertretendes Verhalten dazu veranlasst worden zu sein und ohne dass sonst ein wichtiger Grund vorliegt.

(2) Der pauschalierte Anspruch beläuft sich bei einem Bruttoauftragswert von 15,00 € bis 25,00 € auf 5,00 €, von 25,00 € bis 500,00 € auf 15,00 € und ab 500,01 € auf 25,00 €. Wurde bei Druckerzeugnissen nach Kundenspezifikation bereits der Druckauftrag ausgeführt oder soweit eingeleitet, dass der automatisierte Druckvorgang nicht mehr abgebrochen werden kann, beläuft sich der pauschalierte Anspruch auf den Nettoauftragswert (d.h. Auftragswert ohne Mehrwertsteuer).

(3) Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass Infowerk kein oder ein geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden bzw. die Vergütung unangemessen hoch ist oder anderweitiger Erwerb vorliegt.

(4) Infowerk steht der Nachweis offen, dass Infowerk ein höherer Schaden bzw. Aufwand entstanden bzw. die angemessene Vergütung höher ist.


Art.22 Eigentum an Druckträger, Archivierung, Urheberrecht

(1) Das Eigentum, Urheberrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an den zur Herstellung der Drucksachen durch Infowerk hergestellten und eingesetzten Druckträgern stehen ausschließlich Infowerk zu.

(2) Andruckbögen sowie Belegexemplare werden nach sechs Monaten vernichtet, sofern bis dahin keine Beanstandung vorliegt. Die übersandten Druckdaten werden nach Fertigstellung der Druckerzeugnisse gelöscht. Infowerk ist zur Vernichtung und Löschung berechtigt, aber nicht verpflichtet.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass er sämtliche Rechte zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung der übertragenen Daten, insbesondere im Hinblick auf Text- und Bildmaterial besitzt. Er räumt Infowerk ein Nutzungsrecht in dem zur Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang ein. Infowerk ist insofern berechtigt, Vervielfältigungshandlungen zur Zwischenspeicherung und Datenverarbeitung vorzunehmen. Darüber hinaus räumt der Kunde Infowerk nach gesonderter Vereinbarung im Einzelfall zusätzliche Nutzungsrechte ein.

(4) Der Kunde hat der Infowerk den aus der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung von Schutzrechten und sonstigen Rechten resultierenden Schaden zu ersetzen, es sei denn, dass er diesen nicht zu vertreten hat. Der Kunde stellt Infowerk von allen Nachteilen frei, welche Infowerk aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen vom Kunden zu vertretender schädigender Handlungen entstehen.


Art.23 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien dürfen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche Informationen aus der Geschäftsbeziehung und aus dem Bereich der jeweils anderen Partei Dritten nicht zugänglich machen. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

(2) Presseerklärungen, Auskünfte und Ähnliches, in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger Abstimmung per Textform (E-Mail, Telefax, Brief) zulässig. Ungeachtet dessen darf Infowerk den Kunden als Referenzkunden nennen und die erbrachten Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung vervielfältigen und verbreiten sowie öffentlich wiedergeben bzw. zugänglich machen und auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.


Art.24 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht des Großherzogtums Luxemburg unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Luxemburg Stadt.


Stand: 27.08.2014